Leistungen der privaten Rentenversicherung
Grundsätzlich gibt es mehrere mögliche Varianten für eine private Rentenversicherung, beispielsweise in Form einer klassischen privaten Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung ohne staatliche Förderung oder auch einer Riester- oder Rürup-Rente sowie Rentenversicherungsprodukten mit staatlicher Förderung. Allerdings erfüllen zunächst alle privaten Rentenversicherungsprodukte eine gemeinsame Funktion und Absicht, die darin besteht, mögliche Versorgungslücken im Alter zu schließen. Während der Ansparphase zahlt der Versicherungsnehmer je nach Produkt regelmäßige Beiträge ein oder leistet eine einmalige, größere Zahlung. Dieses Kapital wird verzinslich angelegt und im Alter als Zusatzrente ausbezahlt, wodurch es möglich wird, den gewohnten Lebensstandard auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben oder bei einer eher geringen Rente aufrechtzuerhalten. Die Versicherungsleistung bezieht sich dabei in erster Linie auf den Erlebensfall, die Absicherung von Hinterbliebenen spielt einer eher untergeordnete Rolle. Eine klassische private Rentenversicherung ist im Grunde genommen mit einer Lebensversicherung vergleichbar, zu unterscheiden gilt es hierbei zwischen Rentenversicherungen mit aufgeschobener Leibrente und Rentenversicherungen mit Sofortrente. Bei Rentenversicherungen mit aufgeschobener Leibrente bespart der Versicherungsnehmer den Vertrag während der Ansparphase, die Auszahlung erfolgt ab einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt entweder als monatliche Zusatzrente oder in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung. Bei einer Rentenversicherung mit Sofortrente zahlt der Versicherungsnehmer eine größere Geldsumme als einmaligen Beitrag ein, die Auszahlung der Rente beginnt sofort. Die Ablaufleistung einer klassischen privaten Rentenversicherung, also die Summe, die an den Versicherungsnehmer ausbezahlt wird, setzt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme, einer garantierten Mindestverzinsung sowie möglichen Überschüssen zusammen. Die Versicherungssumme ist dabei fest vereinbart und vertraglich garantiert. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wird das einbezahlte Guthaben in Wertpapieren, meist in Investmentfonds angelegt. Die Ablaufleistung kann hierbei nicht garantiert werden, da sie von den Wertentwicklungen der Anlagepapiere abhängt. Entwickeln sich die Anlagepapiere während der Vertragslaufzeit positiv, das bedeutet, steigen ihre Werte, erhöht sich die Ablaufleistung, entwickeln sich die Wertpapiere negativ, fällt die Ablaufleistung entsprechend geringer aus. Trotz des höheren Risikos sind bei fondsgebundenen Rentenversicherungen grundsätzlich allerdings höhere Renditen möglich als bei klassischen Rentenversicherungen. Insgesamt gilt für die Leistungen der privaten Rentenversicherung, dass diese zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an den Versicherungsnehmer beginnen und mit seinem Ableben enden. In vielen Fällen ist es jedoch möglich, weitere Vereinbarungen zu treffen, beispielsweise, dass die Rente über eine bestimmte Dauer in jedem Fall ausgezahlt wird, entweder an den Versicherungsnehmer oder an seine Hinterbliebenen, falls der Versicherungsnehmer während der garantierten Rentenzahldauer verstirbt. Auch Rentenversicherungsprodukte mit staatlicher Förderung folgen einem Sparplan, die staatliche Förderung erfolgt in Form von Zulagen und Steuervorteilen. In aller Regel besteht bei diesen Produkten allerdings kein Kapitalwahlrecht, das bedeutet, die Auszahlung ist nur in Form einer monatlichen Rente und zudem erst mit dem Eintritt ins Rentenalter möglich. Aber auch bein dem Verkaufen von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen sollten diverse Schulungen vorgenommen werden, um die bestmöglichste Beratung gewährleisten zu können. Am besten ist es nicht nur im Bekanntenkreis nach Erfahrungen zu fragen, sondern auch auf Versicherungsspezialisten zurückzugreifen. Zum Verkauf gehört einfach mehr dazu, als nur ein seriöses Auftreten, schließlich sollte nicht der Berater, sondern die Versicherung in den Mittelpunkt geraten.
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