Wichtige Eckpunkte der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den sogenannten Individualversicherungen. Grob gesagt soll sie den finanziellen Schaden abdecken, der entsteht, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann und somit keinen geregelten Verdienst mehr hat. Um einen sozialen Abstieg zu verhindern, übernimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung den Verdienstausfall in Form von finanziellen Aufwendungen.
Die Höhe der gezahlten Leistungen hängt im Einzelfall davon ab, wie hoch die Versicherung abgeschlossen wurde. Die monatlichen Beiträge bestimmen am Ende die tatsächlich geleisteten Zahlungen. Allerdings hängt die Höhe der Beiträge nicht nur damit zusammen, welche Summe man im Falle einer Berufsunfähigkeit bekommen möchte, sondern auch damit, welchen Beruf man ausübt. Schließlich ist die Gefahr, dass die Versicherung einspringen muss in manchen Branchen wesentlich höher. Das führt dazu, dass Arbeitnehmer in gefährlichen Handwerksberufen wie Dachdecker und Ähnliches mehr in einer Berufsunfähigkeitsversicherung investieren müssen als solche, die den ganzen Tag im Büro verbringen. Letztlich hängt die Höhe also von vielen Faktoren ab und wird im Einzelfall bestimmt.
Wer eine solche Versicherung abschließt, sollte darauf achten, dass der Verzicht auf abstrakte Verweisung gegeben ist. Andernfalls kann die Versicherung die Zahlungen trotz eigentlicher Berufsunfähigkeit nämlich verweigern. An einem Beispiel wird deutlich, was mit diesem Verzicht gemeint ist. Ein Maurer, der sich beispielsweise eine schwere Armverletzung zugezogen hat, kann nun nicht mehr auf der Baustelle arbeiten. Die Versicherung kann aber verlangen, dass er einen Bürojob ausübt, den er auch mit seiner Verletzung erledigen kann. Mit dem Verzicht auf abstrakte Verweisung umgeht der Versicherungsnehmer dieses Risiko. Unabhängig davon, welche Arbeit noch möglich wäre – er bekommt sein Geld, wenn er in dem angegebenen und versicherten Beruf nicht mehr arbeiten kann.
Doch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht nur für diejenigen abgeschlossen werden, die mit der Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Auch Tätigkeiten, die unentgeltlich verrichtet werden, können versichert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass bei einer Berufsunfähigkeit der betroffenen Person eine Weiterführung der Tätigkeit mit Geldausgaben verbunden wäre. Das betrifft beispielsweise Hausfrauen. Sie arbeiten zwar unentgeltlich, können sie den Haushalt aber nicht mehr führen, müsste jemand eingestellt werden. Das Geld dafür zahlt dann die Versicherung.
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