Versicherung bei Elementarschäden
Ist die Natur in ihrem Element, kann es auch mal zu den sogenannten Elementarschäden kommen. Erdbeben, Überschwemmungen, Wandbrände, Stürme, Lawinen oder Blitzeinschläge treten zwar nicht sehr häufig ein, aber wenn, dann ist meist nichts mehr zu retten.
Eine Versicherung gegen Elementarschäden kann zusätzlich zur Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Je nachdem, gegen wie viele natürliche Bedrohungen man sich absichern möchte, fällt der Versicherungsbeitrag sehr unterschiedlich aus. Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, verschiedene Angebote zu studieren und vor allem auch das Kleingedruckte zu studieren. Hier kann man durchaus interessante Unterscheide entdecken, z. B. ob eine geöffnete Markise oder ein aufgespanntes Sonnensegel auch bei Sturmschäden gedeckt ist, oder ob es notwendig ist, diese bei drohenden Unwettern zu schließen. Fest mit der Fassade verankerte Sonnenschutzanlagen wie Außenjalousien sind auch nicht in jedem Falle mit versichert. Zum Abschluss einer Versicherung gegen Hagel kann es z. B. notwendig sein, Rollläden am Geschäft oder Haus anzubringen, die dann auch geschlossen sein müssen. Ansonsten werden Schäden gegen eindringendes Regenwasser, durch beschädigte Fenster oder Türen nicht ersetzt.
In den letzten Jahren kam es immer häufiger zu Überschwemmungen. Viele Menschen verloren dabei Haus und Gut und wurden in den finanziellen Ruin getrieben. Lebt man also in der Nähe eines Flusses oder Baches, an einem Stausee oder am Meer, ist eine Versicherung gegen Überflutungen sicherlich naheliegend. Gegen Waldbrände sollte man sich versichern, wenn man in ländlichen Gebieten mit viel Wald lebt und eine Versicherung gegen Lawinen macht durchaus in der Alpenregion Sinn. Erdbeben oder Blitzeinschläge können im Grunde überall eintreten und jeden treffen. Mit einer erdbebensicheren Bauweise und Blitzableitern an den Gebäuden hoffen aber die meisten, im Falle des Falles keinen Schaden davonzutragen. Man sollte jedoch daran denken, dass durch ein Erdbeben z. B. auch elektrische oder Gasleitungen beschädigt werden und dadurch Brände entstehen können, gegen die man dann nur versichert ist, wenn man sich in seiner Elementarversicherung auch gegen Erdbeben versichert hat.
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